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Bauabnahme vom Baugutachter / Bausachverständiger im Bereich Neuss>> Baugutachter und Bausachverständiger unterstützen Sie bei der Bauabnahme Ihres Hauses / Ihrer Immobilie.Vor dem erhofften Einzug ins eigene Haus sollte in jedem Fall die Bauabnahme stehen. Schließlich ist das – abgesehen von der Unterzeichnung des Kaufvertrags - der wichtigste Rechtsakt beim Hausbau oder Gebäudekauf Grundlage für den Nachweis von Mängeln ist das Protokoll der Bauabnahme. Darin müssen grundsätzlich alle Mängel schriftlich aufgelistet werden. Der Bausachverständige wird darauf achten, dass das Protokoll von allen beteiligten Seiten unterschrieben wird. Aufgeführt werden sollten auch Punkte, die vom Bauherrn als nicht vertragsgemäß empfunden werden. Das müssen nicht erkennbare Schäden sein, es reichen auch schon Zweifel am korrekten Zustand des Objekts. Rufen Sie uns an! Eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung erhalten Sie unter 02309 - 785 979 Einige Informationen zur Stadt Neuss aus der Wikipedia: Neuss liegt am linken Niederrhein auf einer Niederterrasse gegenüber von Düsseldorf, an der Mündung der Erft in den Rhein. Die höchste Erhebung im Stadtgebiet befindet sich in der Nähe des Stadtteils Holzheim und beträgt 67,5 m, die tiefste Stelle befindet sich im Bereich der Hafeneinfahrt und beträgt 30 m über NN. Die größte Ausdehnung des Stadtgebiets beträgt in Nord-Süd-Richtung 13,2 km und in West-Ost-Richtung 12,8 km. Auch wenn Neuss grundsätzlich am Ostrand des Rhein-Kreises Neuss liegt, befindet sich auch der geographische Mittelpunkt des Kreises noch innerhalb des Stadtgebietes von Neuss (bei Gut Hombroich). Siehe auch: Wahler Berg << Zur Startseite des Bausachverständiger im Großraum Nordrhein-Westfalen / Neuss |
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